Erlaubnis zur Plakatierung
Das Anbringen von Plakaten im öffentlichen Straßenraum für Veranstaltungen, Wahlen, etc. geht über den üblichen Gemeingebrauch des öffentlichen Raums hinaus und bedarf daher der Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis).
Grundsätze der Plakatierung:
- Wer öffentliche Anschläge anbringen, oder Plakatträger aufstellen will, hat die Erlaubnis hierzu mindestens 2 Wochen vor Inanspruchnahme bei der Stadt Waischenfeld schriftlich zu beantragen.
- Wahlwerbung ist kostenfrei
- Die Stadt Waischenfeld ist berechtigt, die Erlaubnis mit Auflagen zu verbinden bzw. zu untersagen.
- Die Plakatierung darf frühestens nach Erhalt der schriftlichen bzw. einer vorausgegangenen einstweiligen mündlichen Genehmigung erfolgen.
- Grundsätzlich darf pro Veranstaltung und Plakattafel jeweils nur ein Plakat angebracht werden.
- Es ist zu gewährleisten, dass aktuelle Anschläge nicht überdeckt oder beschädigt werden.
- Auf allen Anschlägen ist die für den Inhalt und die Anbringung verantwortliche Person zu benennen und mit Anschrift und Rufnummer zu versehen.
- Angebrachte Plakatträger müssen spätestens eine Woche nach Ende der Veranstaltung entfernt werden. Sollte dies nicht geschehen, so ist die Stadt Waischenfeld zur kostenpflichtigen Abnahme und Beseitigung berechtigt. Das Grundstück ist nach Abbau des Werbeträgers im ursprünglichen Zustand zu verlassen.
- Wer vorsätzlich oder fahrlässig öffentliche Anschläge oder Plakatträger anbringt oder unbefugt genehmigte Anschläge oder Plakatträger von Organisationen beschädigt oder entfernt, kann mit einer Geldbuße belegt werden.
- Das Anbringen von Plakaten an Laternenmasten ist untersagt
- Für das Anbringen von Wahlwerbung gelten weitere Auflagen
Angaben für die Antragstellung:
- Die Antragstellung muss schriftlich mit folgenden Angaben erfolgen:
o Name, Anschrift und E-Mail des Antragstellers
o Angabe der Plakatierfirma
o Zweck der Plakatierung
o Dauer der Sondernutzung
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
- Die erhobenen Gebühren richten sich nach dem Aufwand im Einzelfall.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich
Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
- Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
- Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
- Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich