Antrag auf Zuschuss für Windeln bei Inkontinenz

Durch die Nutzung von Einwegwindeln entstehen bei Personen mit Inkontinenz  große Mengen an Restmüll.

Um Haushalte mit pflegebedürftige Personen mit Inkontinenz zu entlasten, übernimmt der Landkreis Regenburg für im Privathaushalt zu pflegende Personen, unabhängig von der Pflegestufe, ab Antragstellung (nicht rückwirkend) für die Dauer der vom Arzt bestätigten Inkontinenz einen Windelsack pro Monat (max. 12 Windelsäcke pro Jahr).

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Aktuelles ärztliches Attest zur Bestätigung und Angabe der voraussichtlichen Dauer der Inkontinenz

Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.

Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:

  • Der Antrag ist kostenfrei.

Weitere Hinweise:

  • Die pflegebedürftige Person hat ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Regensburg

  • Nicht förderfähig ist der Aufenthalt in einer privaten oder öffentlichen Einrichtung (Krankenhaus, Alten-, oder Pflegeheime, etc.)

  • Es besteht Anschluss an die Abfallentsorgung des Landkreises Regensburg

    Antragsberechtigt sind die pflegebedürftige Person, Angehörige oder Betreuungsbefugte

Login mit BayernID

Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich

Ohne Login fortfahren

Falls Sie kein Nutzerkonto besitzen, können Sie den Antrag ohne Anmeldung ausfüllen und abschicken.

Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
  • Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
  • Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
  • Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich