Verkehrsregelnde Maßnahmen bei einer Baustelle

Vor der Durchführung von Arbeiten im Straßenraum (Baustellen, Aufgrabungen, etc.) muss bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde eine verkehrsrechtliche Anordnung beantragt werden. Die verkehrsrechtliche Anordnung regelt, wie die Arbeitsstelle vor Ort abzusperren ist, ob und wie der Verkehr zu beschränken, umzuleiten und zu regeln ist. Sofern Umleitungen notwendig sind, müssen diese ebenfalls gekennzeichnet werden.

Die Zuständigkeit des Marktes Zusmarshausen betrifft die Gemeindestraßen. Sofern eine Anordnung für höherrangige Straßen (Staatsstraßen und Kreisstraßen) erforderlich ist, muss der Antrag beim Landratsamt Augsburg (Straßenverkehrsbehörde, Tiefenbacherstraße 8, 86368 Gersthofen) gestellt werden.

Da vor Erlass der verkehrsrechtliche Anordnung mehrere Fachstellen angehört werden müssen, muss der Antrag mind. 14 Tage vor Beginn der Maßnahme über den Markt Zusmarshausen eingereicht werden. Mit den Arbeiten darf erst nach Erteilung der verkehrsrechtlichen Anordnung begonnen werden.

Der Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen gem. § 45 StVO kann unten stehend hochgeladen werden. Darüber hinaus ist ein Verkehrszeichenplan, bzw. Lageplan erforderlich, aus dem die Maße des Umgriffs der Baustelle sowie die Restfahrbahnbreite und Restgehwegbreite hervorgehen.

Login mit BayernID

Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
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  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich