Haltung gefährlicher Tiere
Die Haltung eines gefährlichen Tieres (einer wildlebenden Art) bedarf gemäß Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG) Art. 37 der Genehmigung.
Tiere einer wildlebenden Tiergattung gelten als gefährlich, wenn von ihnen erfahrungsgemäß Gefahr für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz ausgeht.
Im Antrag sind alle Personen zu nennen, die Verfügungs- und Bestimmungsmacht über das Tier / die Tiere ausüben.
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Aktuelles Führungszeugnis
- Nachweis einer Haftpflichtversicherung
- Nachweis des berechtigten Interesses zur Haltung
- Nachweis der Sachkunde zur Haltung
Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
- Für die Bearbeitung wird im Normalfall eine Gebühr zwischen € 25 und € 400 erhoben.
Weitere Hinweise:
Eine Beispielliste von gefährlichen Tieren finden Sie hier.