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Bescheid-WiderspruchHier können Sie rechtswirksam einen Widerspruch gegen einen Bescheid Ihrer Kommune einlegen. Der Transport Ihrer Daten erfolgt dabei vollkommen sicher. Die Antwort Ihrer Kommune erhalten Sie einfach im Postkorb Ihres Bürgerkontos. Für die Nutzung des Dienstes benötigen Sie nur ein Bürgerkonto mit Ausweis. Sie haben noch kein entsprechendes Bürgerkonto? Dieser Dienst erfüllt die Vorgaben nach § 3a Abs. 2 Satz 4 VwVfG, Art. 3a Abs. 2 Satz 4 BayVwVfG für die rechtswirksame Einlegung eines Widerspruchs. Bitte beachten Sie: Eine rechtswirksame Einlegung eines Widerspruchs per (einfacher) E-Mail ist nicht möglich. |
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