Hund anmelden

Mit diesem Onlineformular können Sie Ihren Hund anmelden. Bitte geben Sie an, ob es sich um einen Kampfhund handelt oder ob Gründe für eine Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung geltend gemacht werden sollen.

Folgende Hundesteuersätze werden einheitlich in der Marktgemeinde Biberbach erhoben:

Der Betrag der Hundesteuer richtet sich danach, ob der Hund als erster, zweiter oder dritter (oder weiterer) Hund in Ihrem Haushalt angemeldet wird. Für Kampfhunde gelten gesonderte Regelungen.

Jährlich anfallende Hundesteuer:

  • erster Hund: 60,00 €
  • zweiter und jeder weitere Hund: 80,00 €
  • Kampfhund: 750,00 €

Die Regelungen zur jährlich anfallenden Hundesteuer und mögliche Ermäßigungen und Steuerbefreiungen können Sie außerdem der kommunalen Hundesteuersatzung entnehmen. Diese finden Sie auf der Homepage des Markt Biberbach, unter der Rubrik Rathaus und Verwaltung/Satzungen.

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Nachweis Steuerermäßigung bzw. Steuerbefreiung
  • Nachweis über bereits gezahlte Hundesteuer, für das laufende Jahr, in der vorherigen Wohnortgemeinde
  • Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG

Zahlung der Hundesteuer:

Die Hundesteuer wird jährlich zum 15.05.2023 zur Zahlung fällig.

Sie können bei Anmeldung angeben, dass Sie die Hundesteuer per SEPA-Lastschriftmandat zahlen möchten. Hierzu ist ein separates SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen.

Login mit BayernID

Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich

Ohne Login fortfahren

Falls Sie kein Nutzerkonto besitzen, können Sie den Antrag ohne Anmeldung ausfüllen und abschicken.

Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
  • Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
  • Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
  • Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich