Sperrmüllabholung
Mit diesem Onlineformular kann durch den Eigentümer oder mit Vollmacht des Eigentümers,
die Abholung von Sperrmüll beantragt werden.
Sie erhalten auf postalischem Weg die Sperrmüllkarte übermittelt.
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
- Für den Antrag fallen keine Gebühren an.
Weitere Hinweise:
- Informationen finden Sie in der kommunalen Abfallwirtschaftssatzung oder auf der
Homepage des Abfallwirtschaftsbetriebes des Landkreises Augsburg
(www.awb-landkreis-augsburg.de)
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich