Markt Standplatzgenehmigung

Mit diesem Onlineformular können Gewerbetreibende eine Standplatzgenehmigung beantragen, die für die Teilnahme an Märkten (einmalige Teilnahme) in kommunaler Zuständigkeit benötigt wird.

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Nachweis Haftpflichtversicherung
  • Gewerbekarte bzw. Reisegewerbekarte
  • Warenverzeichnis (optional)
  • Steuernummer
  • zuständiges Finanzamt
  • Bild des Verkaufsstandes

Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.

Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:

  • Die Platzgebühr beträgt derzeit 25,00 € für 3 Meter.
  • Jeder weitere Meter 5,00 € (Tagesstellplatz).
  • Für Strom wird eine Pauschale von 5,00 € erhoben.

Folgende Märkte stehen zur Verfügung:

  • Blumen- und Frühlingsmarkt (2. Ostersonntag)
  • Krammarkt (Pfingsten)
  • Krammarkt (Mariä Himmelfahrt)
  • Genuss- und Handwerkermarkt (2. Oktobersonntag)

(Sonntage können jedes Jahr variieren)