Markt Standplatzgenehmigung
Mit diesem Onlineformular können Gewerbetreibende eine Standplatzgenehmigung beantragen, die für die Teilnahme an Märkten (einmalige Teilnahme) in kommunaler Zuständigkeit benötigt wird.
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Nachweis Haftpflichtversicherung
- Gewerbekarte bzw. Reisegewerbekarte
- Warenverzeichnis (optional)
- Steuernummer
- zuständiges Finanzamt
- Bild des Verkaufsstandes
Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
- Die Platzgebühr beträgt derzeit 25,00 € für 3 Meter.
- Jeder weitere Meter 5,00 € (Tagesstellplatz).
- Für Strom wird eine Pauschale von 5,00 € erhoben.
Folgende Märkte stehen zur Verfügung:
- Blumen- und Frühlingsmarkt (2. Ostersonntag)
- Krammarkt (Pfingsten)
- Krammarkt (Mariä Himmelfahrt)
- Genuss- und Handwerkermarkt (2. Oktobersonntag)
(Sonntage können jedes Jahr variieren)