Beantragung auf Genehmigung eines „Gartenwasserzählers“

Da sich die Abwassergebühren am Frischwasserverbrauch bemessen, können durch einen Kaltwasserzähler zur Messung des Gartenwassers auch Abwassergebühren eingespart werden, wenn das zur Gartenbewässerung entnommene Frischwasser nicht der öffentlichen Entwässerungseinrichtung zugeführt wird.

Die Genehmigung für Kaltwasserzähler gilt entsprechend der Eichfrist des eingebauten Kaltwasserzählers maximal jedoch für 6 Jahre und muss anschließend aktualisiert werden.

Dazu ist aber Folgendes zu beachten:

Der Einbau eines Kaltwasserzähler zur Messung des Gartenwassers muss vorab dem Wasserwerk der Gemeinde Burgkirchen a.d.Alz gemeldet werden (wasserwerk@burgkirchen.de; 08679 / 309-320).

Die Kaltwasserzähler zur Messung des Gartenwassers können vom Wasserwerk Burgkirchen a.d.Alz oder einer Fachfirma ihres Vertrauens eingebaut werden. Alle Kaltwasserzähler zur Messung des Gartenwassers, die zu Abrechnungszwecke der Gemeinde Burgkirchen a.d.Alz herangezogen werden, müssen durch das Wasserwerk abgenommen und gegen Fremdeinwirken gesichert werden. Der dafür aufgewendete Arbeits,- Materialaufwand wird dem Antragsteller in Rechnung gestellt.

a)    Ist der Kaltwasserzähler zur Messung des Gartenwassers nicht geeicht und verplombt, können gemäß Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS) § 10 Abs. 3 und 4 erst Wassermengen ab 12 m³ jährlich in Abzug gebracht werden.

b)    Ist der Kaltwasserzähler zur Messung des Gartenwassers geeicht, d.h. ein Kaltwasserzähler zur Messung des Gartenwassers weist die Anforderungen der Verordnung über das Inverkehrbringen und die Bereitstellung von Messgeräten auf dem Markt sowie über ihre Verwendung und Eichung (Mess- und Eichverordnung – MessEV) in dessen aktueller gültigen Verfassung auf, gibt es zwei mögliche Vorgehensweisen:

Version 1: Der Kaltwasserzähler zur Messung des Gartenwassers wird vom Wasserwerk Burgkirchen a.d.Alz eingebaut. Die für den Einbau anfallenden Kosten werden dem Antragsteller in Rechnung gestellt. Des Weiteren wird eine Grundgebühr nach der gültigen Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Burgkirchen a.d.Alz (BGS/WAS) § 9a Abs. 2 oder 3 erhoben. Der Kaltwasserzähler zur Messung des Gartenwassers wird dann bei Ende der Eichfrist vom Wasserwerk Burgkirchen a.d.Alz gewechselt.

Version 2: Sie können auch den Einbau eines geeichten Kaltwasserzählers zur Messung des Gartenwassers durch eine Fachfirma ihres Vertrauens vornehmen lassen. Die für den fachgerechten Einbau anfallenden Kosten werden direkt von ihnen beglichen. Der Kaltwasserzähler zur Messung des Gartenwassers wird dann bei Ende der Eichfrist nicht vom Wasserwerk Burgkirchen a.d.Alz gewechselt. Er fällt dann in die Voraussetzungen nicht geeichter Kaltwasserzähler und dessen Abrechnungsform.

Wenn ein neuer Kaltwasserzähler zur Messung des Gartenwassers von ihrer Fachfirma eingebaut werden soll, ist dieser vorab schriftlich beim Wasserwerk Burgkirchen anzuzeigen. Die für anfallenden Arbeits,- und Materialaufwand entstehende Kosten werden dem Antragsteller in Rechnung gestellt.

3)    Verwendung des Gartenwassers

 Das über den Kaltwasserzähler zur Messung des Gartenwassers entnommene Wasser darf ausschließlich zur Bewässerung des Gartens verwendet werden, bzw. darf nicht sofort (z.B. über einen Gulli/Überlauf) oder später in die Kanalisation eingeleitet werden. Zuwiderhandlungen werden geahndet, Gebühren sind nachzuentrichten und die Erlaubnis zur Verwendung eines Kaltwasserzählers zur Messung des Gartenwassers wird entzogen.

 

Für Rückfragen und weitere Informationen stehen Ihnen gerne zur Verfügung:

 -  für Verbrauchsgebühren Frau Steinbach, Telefon: 08679/309 155, christiane.steinbach@burgkirchen.de

-  für technische Fragen Wassermeister Herr Mayer, Telefon: 08679/309 320, wasserwerk@burgkirchen.de

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