Ausnahmegenehmigung zum Parken (Ausübung ärztlicher Tätigkeit)

Über dieses Formular beantragen Sie die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gem. § 46 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11 StVO für Fahrzeuge, die für die Ausübung ärztlicher Tätigkeit eingesetzt werden.

Die Ausnahmegenehmigung ermöglicht das Parken:

  • im Parkverbot (Verkehrszeichen 283 StVO),
  • im eingeschränkten Haltverbot (Verkehrszeichen 286 StVO),
  • im Zonenhalteverbot (Verkehrszeichen 290 StVO),
  • an Parkscheinautomaten ohne zeitliche Begrenzung und ohne Entrichtung der Gebühr,
  • in Parkscheibenzonen ohne Benutzung der Parkscheibe,
  • in verkehrsberuhigten Bereichen auch außerhalb gekennzeichneter Flächen (Verkehrszeichen 325 StVO).

Mit dem Antrag kann eine Ausnahmegenehmigung für mehrere Fahrzeuge beantragt werden. Die Kennzeichen der Fahrzeuge werden in die Ausnahmegenehmigung eingetragen. Diese Genehmigung kann dann alternierend jeweils für eines der Fahrzeuge verwendet werden.

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Kopie der Fahrzeugscheine der Fahrzeuge
  • Bestätigung des Ärztlichen Kreisverbands, der zu entnehmen ist, dass der Arzt / die Ärztin häufige dringende Notfallbesuche vornimmt

Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.

Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:

Genehmigungsgebühr je Parkausweis: € 100,00 (Gültigkeit 3 Jahre)

Login mit BayernID

Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich