Ausnahmegenehmigung zum Parken (Soziale Dienste)

Über dieses Formular beantragen Sie die Ausnahmegenehmigung zum Parken für Fahrzeuge, die für die Tätigkeit als Sozialdienstleister mit wechselnden Einsatzstellen verwendet werden.

Die Ausnahmegenehmigung ermöglicht das Parken:

  • an Stellen, an denen das eingeschränkte Haltverbot ohne Zusatzzeichen (ausgenommen Zusatzzeichen mit zeitlicher Beschränkung) angeordnet ist (Zeichen 286 -ortsfest-, 290 StVO),
  • an Stellen, die durch Zeichen 314 und 315 StVO gekennzeichnet sind und für die durch ein Zusatzschild eine Begrenzung der Parkzeit angeordnet ist, über die zugelassene Zeit hinaus,
  • auf Gehwegen (sofern eine Gehwegrestbreite von min. 1,50 m verbleibt),
  • an Parkuhren und bei Parkscheinautomaten, ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung,
  • auf Parkplätzen für Bewohner (Zeichen 314, 315 StVO, mit Zusatzschild und Zeichen 286 StVO),
  • in verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325 StVO) außerhalb der gekennzeichneten Flächen, ohne den durchgehenden Verkehr zu behindern,
  • in Fußgängerbereichen während den Lieferzeiten (Zeichen 242 StVO),

sofern in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht.

Mit dem Antrag kann eine Ausnahmegenehmigung für maximal drei Fahrzeuge beantragt werden. Dabei kann ein Parkausweis zur wechselnden Nutzung für drei Fahrzeuge beantragt werden. Die Kennzeichen der drei Fahrzeuge werden in die Ausnahmegenehmigung eingetragen.

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Kopie der Fahrzeugscheine der Fahrzeuge.

Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.

Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:

  • Die Gebühren betragen 60 € pro Jahr.

Login mit BayernID

Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich