Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes (§ 12 Abs. 1 GastG)
Über dieses Formular beantragen Sie die Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes nach § 12 Abs. 1 Gaststättengesetz (GastG).
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
- Gebühren werden nur erhoben, soweit mit der Gestattung Auflagen verbunden sind.
Weitere Hinweise
Das bayerische Kabinett hat zum 01.06.2025 die Verordnung zur Änderung der Bayerischen Gaststättenverordnung beschlossen und das Verfahren von Gestattungen für den vorübergehenden Alkoholausschank im Rahmen von Veranstaltungen nach § 12 Gaststättengesetz (GastG) vereinfacht.
Veranstalter müssen wie bisher bei Veranstaltungen eine Gestattung für vorübergehenden Ausschank von Alkohol beantragen.
Da mit der sogenannten Genehmigungsfiktion keine Verwaltungsentscheidung (Bescheid) mehr nötig ist, entfallen auch die bislang fälligen Gebühren für die Gestattung.
Muss die Gemeinde im Einzelfall vertieft prüfen, bleibt es beim bisherigen Verfahren. Dies kann der Fall sein, wenn Zweifel an der Zuverlässigkeit des Antragstellers bestehen.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich
Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
- Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
- Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
- Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich