Erlaubnis zur Plakatierung
Das Anbringen von Plakaten im öffentlichen Straßenraum für Veranstaltungen, Wahlen, etc. geht über den üblichen Gemeingebrauch des öffentlichen Raums hinaus und bedarf daher der Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis).
Über dieses Formular beantragen Sie die Ausnahmegenehmigung zur Plakatierung im Bereich der Großen Kreisstadt Dinkelsbühl.
Die Ausnahmegenehmigung ermöglicht das Plakatieren außerhalb der Altstadt für max. 14 Tage vor der Veranstaltung.
Innerhalb der Altstadt darf nur plakatiert werden, wenn es sich um Veranstaltungen in der Altstadt handelt. Die Aufstellzeit beträgt hier max. 8 Tage.
In den Stadtteilen Seidelsdorf und Neustädtlein ist das Plakatieren nur in den genehmigten Schaukästen erlaubt. Diese sind in der Regel im Eigentum von Vereinen und/oder Parteien.
An privaten Zäunen, Fenstern etc. darf nur in eigener Sache geworben werden.
Es wird auf die Plakatierungsverordnung auf der Homepage der Stadt Dinkelsbühl unter Rathaus & Bürger - Satzungen & Verordnungen - verwiesen.
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Entwurf des Plakats (optional)
Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
- Die Höhe der erhobenen Gebühren richtet sich nach der kommunalen Plakatierungsverordnung und der dazugehörigen Gebührenfestsetzung. Die Gebühren richten sich nach Anzahl und Größe der Plakate.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich
Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
- Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
- Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
- Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich