Haltung gefährlicher Tiere

Wer ein gefährliches Tier einer wildlebenden Art oder einen Kampfhund halten will, bedarf der Erlaubnis der Gemeinde (Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 LStVG).

Tiere einer wildlebenden Tiergattung gelten als gefährlich, wenn von ihnen erfahrungsgemäß Gefahr für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz ausgeht.

Unter folgendem Link https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayHundAgressV/true können Sie einsehen ob es sich bei Ihrem Hund um einen erlaubnispflichtigen Kampfhund des Typ 1 oder Typ 2 handelt. Sollte ein Negativzeugnis bzgl. eines Typ 2 Kampfhundes vorliegen, bitten wir dies bei der Gemeindekasse mit dem Formular einzureichen. Daraus resultiert eine Abstufung des Typ 2 Kampfhundes in einen "großen Hund" (vgl. Art. 18 LStVG), der von der Erlaubnispflicht befreit wird.

Im Antrag sind alle Personen zu nennen, die Verfügungs- und Bestimmungsmacht über das Tier / die Tiere ausüben. Jede dieser Personen muss gleichermaßen auf die Geeignetheit überprüft werden.

Eine Erlaubnis darf nur erteilt werden, wenn der Antragsteller ein berechtigtes Interesse nachweist, gegen seine Zuverlässigkeit keine Bedenken bestehen und Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz nicht entgegenstehen (vgl Art. 37 Abs. 2 Satz 1 LStVG).

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Aktuelles Führungszeugnis
  • Nachweis einer Haftpflichtversicherung
  • Nachweis des berechtigten Interesses zur Haltung
  • Nachweis der Sachkunde zur Haltung

Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.

Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:

  • Für die Bearbeitung wird im Normalfall eine Gebühr zwischen € 25 und € 400 erhoben.

Weitere Hinweise:

Die Kommunale Hundehaltungsverordnung finden Sie unter folgendem Link https://www.edling.de/index.php?seite=ortsrecht

Login mit BayernID

Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich

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Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
  • Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
  • Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
  • Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich