Antrag für Bauwasserzähler

Über dieses Formular beantragen Sie den Anschluss eines Bauwasserzählers, um für Baumaßnahmen Wasser aus der örtlichen Wasserversorgung entnehmen zu können.

Der Anschluss von Anlagen zum Bezug von Bauwasser oder zu sonstigen vorübergehenden Zwecken ist rechtzeitig bei der Gemeinde zu beantragen. Muss das Wasser von einem anderen Grundstück bezogen werden, so ist die schriftliche Zustimmung des Grundstückseigentümers beizubringen. Über die Art der Wasserabgabe entscheidet die Gemeinde; sie legt die weiteren Bedingungen für den Wasserbezug fest.

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Zustimmung des Grundstückseigentümer (falls das Wasser von einem anderen Grundstück bezogen werden muss)

Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF

Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:

  • Bearbeitungsgebühr 25 €

Weitere Hinweise:

  • Als Sicherheitsleistung ist für den Bauwasserzähler eine Kaution von € 500,00 zu hinterlegen.
  • Verbrauchsabhängig entstehen zusätzlich die satzungsmäßigen Wassergebühren.
  • Falls für die Installation des Bauwasseranschlusses oder die Behebung von Schäden aufgrund von unsachgemäßer Ausführung weitere Maßnahmen notwendig sind, werden die Kosten für diese Maßnahmen nach dem tatsächlichen Aufwand in Rechnung gestellt.

Login mit BayernID

Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich

Ohne Login fortfahren

Falls Sie kein Nutzerkonto besitzen, können Sie den Antrag ohne Anmeldung ausfüllen und abschicken.

Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
  • Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
  • Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
  • Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich