Entwässerungsantrag

Die Gemeinde betreibt zur Abwasserbeseitigung eine Entwässerungsanlage als öffentliche Einrichtung für das Gemeindegebiet Egling. Grundstücke, die durch die Kanalisation der öffentlichen Entwässerungseinrichtung erschlossen wurden, sind an diese Entwässerungseinrichtung an zuschließen.

Ein Anschlusszwang besteht nicht, wenn der Anschluss rechtlich oder tatsächlich unmöglich ist. Der Antrag auf Befreiung ist formlos unter Angabe der Gründe schriftlich bei der Gemeinde einzureichen.

Art und Umfang der Entwässerungseinrichtung bestimmt die Gemeinde.

Der sogenannte Grundstücksanschluss erfolgt durch die Verlegung einer Leitung vom öffentlichen Kanal bis zum Kontrollschacht. Über diesen Grundstücksanschluss werden die auf dem Grundstück befindlichen entsorgungsbedürftigen Flächen und Gebäude an die öffentliche Entwässerungseinrichtung angeschlossen.

Über dieses Formular beantragen Sie die Genehmigung zur Herstellung einer Grundstücksentwässerungsanlage (GEA) mit Grundstücksanschluss.

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Lageplan des zu entwässernden Grundstücks (Maßstab 1:1000)

  • Grundriss- und Flächenpläne (Maßstab 1:1000) aus den der Verlauf der Leitungen und bei Bedarf die Abwasserbehandlungsanlage ersichtlich sind

  • Längsschnitte aller Leitungen mit Darstellung der Entwässerungsgegenstände im Maßstab 1:100, bezogen auf Normal-Null (NN), aus denen insbesondere die Gelände- und Kanalsohlenhöhen, die maßgeblichen Kellersohlenhöhen, Querschnitte und Gefälle der Kanäle, Schächte, höchste Grundwasseroberfläche zu ersehen sind, wenn Gewerbe- oder Industrieabwasser oder Abwasser, das in seiner Beschaffenheit erheblich vom Hausabwasser abweicht, zugeführt wird, ferner Angaben über
    –          Zahl der Beschäftigten und der ständigen Bewohner auf dem Grundstück, wenn deren Abwasser miterfasst werden soll,

    –          Menge und Beschaffenheit des Verarbeitungsmaterials, der Erzeugnisse,

    –          die Abwasser erzeugenden Betriebsvorgänge,

    –          Höchstzufluss und Beschaffenheit des zum Einleiten bestimmten Abwassers,

    –          die Zeiten, in denen eingeleitet wird, die Vorbehandlung des Abwassers (Kühlung, Reinigung, Neutralisation, Dekontaminierung) mit Bemessungsnachweisen.

    Soweit nötig, sind die Angaben zu ergänzen durch den wasserwirtschaftlichen Betriebsplan (Zufluss, Verbrauch, Kreislauf, Abfluss) und durch Pläne der zur Vorbehandlung beabsichtigten Einrichtungen.

  • Erläuterungsbericht

  • Gestattungsvertrag zur Verlegung von Kanälen unter öffentlichem Grund

  • Name des Unternehmers, der die Anlage errichten soll

Die Pläne müssen den bei der Gemeinde aufliegenden Planmustern entsprechen. Alle Unterlagen sind vom Grundstückseigentümer und dem Planfertiger zu unterschreiben. Die Gemeinde kann erforderlichenfalls weitere Unterlagen anfordern

Die Gemeinde prüft über einen Sachverständigen, ob die geplante Grundstücksentwässerungsanlage den Bestimmungen dieser Satzung entspricht. Ist das der Fall, erteilt die Gemeinde schriftlich ihre Zustimmung und gibt eine Fertigung der eingereichten Unterlagen mit Zustimmungsvermerk zurück. Die Kosten trägt der Antragsteller.

Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF

Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:

  • Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerung der Gemeinde Egling (BGS/EWS)
  • Kosten des Sachverständigen für die Prüfung der Pläne

Weitere Hinweise:

  • Informationen zu den technischen Voraussetzungen der Anschlussnahme für Ihr Grundstück und zu den für Sie entstehenden Kosten der Verlegung des Grundstücksanschlusses zur Entwässerung entnehmen Sie bitte der Entwässerungssatzung (EWS)
  • Die Kosten des Anschlusses sind durch den Grundstückseigentümer zu tragen.
  • Der Grundstückseigentümer hat der Gemeinde den Beginn des Herstellens, des Änderns, des Ausführens größerer Unterhaltungsarbeiten oder des Beseitigens spätestens drei Tage vorher schriftlich anzuzeigen

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