Hund anmelden
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Bitte geben Sie an, ob es sich um einen Kampfhund handelt.
Kampfhunde sind Hunde, bei denen aufgrund rassenspezifischer Merkmale, Zucht und Ausbildung von einer gesteigerten Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren ausgegangen wird. Kampfhunde im Sinne dieser Satzung sind alle in § 1 der Verordnung über Hunde mit erhöhter Aggressivität und Gefährlichkeit in der jeweils geltenden Fassung genannten Rassen und Gruppen von Hunden sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit
anderen Hunden.
Kampfhunde
Kategorie 1:
Hunde der Rassen:
- Pit–Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa–Inu
(auch Kreuzungen untereinander und mit anderen Rassen)
Kategorie 2:
Hunde der Rasse:
- Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dog Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario (Dogo Canario), Perro de Presa Mallorquin, Rottweiler
(auch Kreuzungen untereinander und mit anderen Rassen)
Steuerbefreiung
Steuerfrei ist das Halten von
- Hunden allein zu Erwerbszwecken, insbesondere das Halten von
a) Hunden in Tierhandlungen,
b) Hunden, die zur Bewachung von zu Erwerbszwecken gehaltenen Herden
notwendig sind und zu diesem Zwecke gehalten werden, - Hunden des Deutschen Roten Kreuzes, des Arbeiter-Samariter-Bundes, des Malteser
Hilfsdienstes, der Johanniter-Unfall-Hilfe oder des Technischen Hilfswerks, die
ausschließlich der Durchführung der diesen Organisationen obliegenden Aufgaben
dienen, - Hunden ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben,
- Hunden, die von Mitgliedern der Truppen oder eines zivilen Gefolges verbündeter
Stationierungsstreitkräfte sowie deren Angehörigen gehalten werden, - Hunden, die von Angehörigen ausländischer diplomatischer oder berufskonsularischer
Vertretungen in der Bundesrepublik Deutschland gehalten werden, - Hunden, die aus Gründen des Tierschutzes vorübergehend in Tierasylen oder
ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind,
Seite 2 von 5 - Hunden, die die für Rettungshunde vorgesehenen Prüfungen bestanden haben und
als Rettungshunde für den Zivilschutz, den Katastrophenschutz oder den
Rettungsdienst zur Verfügung stehen, - Hunden, die eine Prüfung zur Feststellung der Eignung und Zuverlässigkeit im
Anzeigen verendeten Schwarzwilds bestanden haben, als sogenannter ASP-KadaverSuchhund in einem Hundegespann Mitglied in der Bayerischen ASP-KadaverSuchhunde-Bereitschaftsstaffel des Landesamts für Gesundheit und
Lebensmittelsicherheit sind und für die Vorbeugung vor beziehungsweise Bekämpfung
der Afrikanischen Schweinepest zur Verfügung stehen, - Hunden, die für Blinde, Taube, Schwerhörige oder völlig Hilflose unentbehrlich sind.
Steuersatz
Die Steuer beträgt im Kalenderjahr
- für den ersten Hund 65,00 Euro,
- für den zweiten Hund 110,00 Euro,
- für jeden weiteren Hund 130,00 Euro,
- für jeden Kampfhund 1.000,00 Euro.
Die Regelungen zur jährlich anfallenden Hundesteuer und mögliche Ermäßigungen und Steuerbefreiungen können Sie außerdem der kommunalen Hundesteuersatzung entnehmen.
Zahlung der Hundesteuer:
Sie können im Antrag angeben, dass Sie die Hundesteuer per SEPA-Lastschriftmandat zahlen möchten.
Erteilen Sie das SEPA-Lastschriftmandat bitte getrennt nach der Anmeldung des Hundes.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich
Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
- Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
- Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
- Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich