Hund anmelden

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Bitte geben Sie an, ob es sich um einen Kampfhund handelt.

Kampfhunde sind Hunde, bei denen aufgrund rassenspezifischer Merkmale, Zucht und Ausbildung von einer gesteigerten Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren auszugehen ist. Kampfhunde im Sinne dieser Satzung sind alle in § 1 der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit in der jeweils geltenden Fassung genannten Rassen und Gruppen von Hunden sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit
anderen Hunden.

Kampfhunde

Kategorie 1:

Hunde der Rassen:

  • Pit–Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa–Inu
    (auch Kreuzungen untereinander und mit anderen Rassen)

Kategorie 2:

Hunde der Rasse:

  • Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dog Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario (Dogo Canario), Perro de Presa Mallorquin, Rottweiler
    (auch Kreuzungen untereinander und mit anderen Rassen)

Steuerbefreiung 

Steuerfrei ist das Halten von

  1. Hunden zu Erwerbszwecken,
  2. Hunden ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben,
  3. Hunden des Deutschen Roten Kreuzes, des Arbeiter-Samariterbundes, des Malteser-Hilfsdienstes, der Johanniter-Unfallhilfe, des Technischen Hilfswerkes
    oder der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft sowie deren rechtlich selbständige Untergliederungen oder vergleichbare überregionale
    Organisationen, die ausschließlich der Durchführung der diesen Organisationen obliegenden Aufgaben dienen,
  4. Hunden, die für blinde, gehörlose, schwerhörige oder hilflose Menschen (Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen ‚Bi“, „Gl“ oder „H“) unentbehrlich
    sind. Die Steuerbefreiung wird nur dann gewährt, wenn der Hund auf Grund seiner besonderen Ausbildung geeignet ist, die Folgen der
    Schwerbehinderung zu mildern:
  5. Hunde, die überwiegend zur Bewachung von Herden notwendig sind und die für Hütehunde besondere Ausbildung besitzen,
  6. Hunden, die aus Gründen des Tierschutzes vorübergehend in Tierheimen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind,
  7. Hunden, die die für Rettungshunde vorgesehenen Prüfungen bestanden haben und nachweislich als Rettungshunde für den Zivilschutz,
    den Katastrophenschutz oder den Rettungsdienst zur Verfügung stehen,
  8. Hunden in Tierhandlungen,
  9. Hunden, die von Mitgliedern der Truppen oder eines zivilen Gefolges verbündeter Stationierungsstreitkräfte sowie deren Angehörigen gehalten werden,
  10. Hunden, die von Angehörigen ausländischer diplomatischer oder berufskonsularischer Vertretungen in der Bundesrepublik Deutschland gehalten werden.

Steuersatz

Die Steuer beträgt im Kalenderjahr

  1. für jeden Hund 45,00 Euro,
  2. für jeden weiteren Hund 90,00 Euro,
  3. für Jagdhunde und Hunde in Einöden 30,00 Euro,
  4. für jeden Kampfhund 600,00 Euro.

Die Regelungen zur jährlich anfallenden Hundesteuer und mögliche Ermäßigungen und Steuerbefreiungen können Sie außerdem der kommunalen Hundesteuersatzung entnehmen.

Zahlung der Hundesteuer:

Sie können im Antrag angeben, dass Sie die Hundesteuer per SEPA-Lastschriftmandat zahlen möchten.

Erteilen Sie das SEPA-Lastschriftmandat bitte separat nach der Anmeldung des Hundes.

Login mit BayernID

Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich

Ohne Login fortfahren

Falls Sie kein Nutzerkonto besitzen, können Sie den Antrag ohne Anmeldung ausfüllen und abschicken.

Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
  • Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
  • Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
  • Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich