Beantragung auf Genehmigung eines „Gartenwasserzählers“
Mit diesen Onlineformular können sie die Abnahme und Genehmigung eines "Gartenwasserzählers" beantragen.
Gemäß der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Erbendorf wird für das Einleiten von Abwässern in die Entwässerungseinrichtungen (Kanal) eine Gebühr von 2,45 € pro Kubikmeter Abwasser erhoben. Wieviel Abwasser von einem Gebäude in die Kanalisation eingeleitet wird technisch nicht gemessen. Stattdessen gilt gemäß § 10 Abs. 2 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung die Gesamtmenge an die dem Grundstück aus der Wasserversorgung und aus der Eigengewinnungsanlage zugeführten Wassermengen als Abwasser. Lediglich für die auf dem Grundstück nachweislich verbrauchten oder zurückgehaltenen Wassermengen wird keine Einleitgebühr verlangt (Beachte Hinweise!).
Der Nachweis der verbrauchten und der zurückgehaltenen Wassermengen obliegt dem Gebührenpflichtigen. Er ist grundsätzlich durch geeichte und verplombte Wasserzähler zu führen, die der Gebührenpflichtige auf eigene Kosten zu installieren hat. Die Wasserzähler sind durch die Stadt abzunehmen und zu genehmigen.
Die Genehmigung ist für die Dauer der Eichfrist des Wasserzählers gültig und muss danach erneut beantragt werden.
Hinweise:
Nicht geltend gemacht werden können
- verbrauchte oder zurückgehalte Wassermengen bis zu 12 m³ jährlich
- hauswirtschaftlich genutztes Wasser
- zur Speisung von Heizungsanlagen verbrauchtes Wasser
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Installationsbeleg des durchführenden Installationsbetriebes
Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
- 15,00 €
Rechtsgrundlage:
- gemeindliche Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung
- gemeindliche Kostensatzung i.V.m dem gemeindlichen Kostenverzeichnis
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich