Sondernutzung von Straßen

Mit diesem Onlineformular kann eine Sondernutzung öffentlicher Straßen beantragen werden (z.B. für das Aufstellen von Verkaufsständen, die Nutzung für andere gewerbliche Zwecke, oder bei bestimmten Baumaßnahmen).

Grundsätzlich ist die Benutzung der öffentlichen Straßen und ihrer Bestandteile im Rahmen ihrer Widmung für den Verkehr jedermann gestattet (Gemeingebrauch). Möchte man eine Straße oder eine ihrer Bestandteile (Gehweg, Verkehrszeichen etc., siehe Art. 2 BayStrWG) über den Gemeingebrauch hinaus nutzen (Sondernutzung) und ist diese Nutzung dazu geeignet den Gemeingebrauch zu beeinträchtigen, bedarf diese Nutzung gemäß Art. 18 Abs. 1 BayStrWG der Erlaubnis. 

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Bemaßter Lageplan der geplanten Sondernutzung

Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.

Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:

  • 10 € - 150 € je nach Umfang
  • Die erhobene Gebühr richtet sich nach unserer kommunalen Kostensatzung

Weitere Hinweise:

  • Die Beantragung einer Genehmigung von Musikveranstaltungen oder sogenannter Straßenkunst ist mit diesem Formular nicht möglich.

  • Für Sondernutzungen, durch die der Gemeingebrauch nicht beeinträchtigt wird, ist eine privatrechtliche Gestattung erforderlich. Hierzu zählt zum Beispiel das Verlegen von Leitungen, Kabeln oder Rohren. Zuständig für den Abschluss entsprechender Verträge ist ebenfalls die jeweilige Straßenbaubehörde.

Login mit BayernID

Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich