Beantragung auf Genehmigung eines „Gartenwasserzählers“

Besteht bei Ihnen aufgrund einer umfangreichen Gartenbewässerung ein Frischwasserverbrauch, der die jährliche nicht abzugsfähige Menge von 12 Kubikmeter übersteigt, so können Sie für die darüber hinausgehenden Wassermengen durch den Einbau eines geeichten Zwischenzählers eine Befreiung von den Abwassergebühren geltend machen.

Dabei ist Folgendes zu beachten:

• Der Antrag ist vor der Installation des Zwischenzählers zu stellen.
• Mit den Installationsarbeiten darf erst nach schriftlicher Zustimmung des Kommunalservice Flossenbürg begonnen werden.
• Die Einrichtung des Zwischenzählers darf nur durch ein Installationsunternehmen erfolgen, dass in ein Installateurverzeichnis eingetragen ist.
• Die Kosten für die Einrichtung trägt der Grundstückseigentümer

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

Für den Antrag selbst sind keine zusätzlichen Dokumente notwendig.

Erst nach erfolgter Installation ist die fachgerechte Ausführung durch einen Fachbetrieb mittels Installationsbeleg nachzuweisen.

Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:

  • für die Antragsbearbeitung werden Gebühren i.H. von € 30,00 erhoben

Login mit BayernID

Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich