Anmeldung zur Eheschließung

Bitte beachten Sie, die Eheanmeldung ist ausschließlich mit persönlicher Vorsprache im Standesamt mit beiden Verlobten möglich! Das Versenden des hier angebotenen Formulars reicht nicht aus!

Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin unter 08634/621-13.

Nachfolgend erhalten Sie Informationen, welche Unterlagen Sie grundsätzlich zur Eheanmeldung benötigen. Eine individuelle Beratung erhalten Sie ebenfalls unter o.g. Telefonnummer.

 

Die Anmeldung zur Eheschließung kann frühestens sechs Monate vor dem geplanten Termin erfolgen. Die Anmeldung ist sechs Monate gültig.

 

Folgende Dokumente sind stets zum Termin der Eheanmeldung mit zu bringen:

Personalausweises oder Reisepasses.
Abschrift aus dem Geburtenregister: Nicht zu verwechseln mit einer Geburtsurkunde! Nicht älter als 6 Monate.
Erweiterte Meldebescheinigung: Ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung, erhältlich bei der Einwohnermeldestelle des Hauptwohnsitzes. Eine Anmeldebestätigung genügt nicht! Nicht älter als 6 Monate.
Im Falle einer Einbürgerung: Einbürgerungsurkunde (ggf. zusätzlich Namensänderungsurkunden, alte Nationalpässe).
Folgende Dokumente sind bei vorherigen Ehen einzureichen:

beglaubigte Abschrift bzw. Ausdruck aus dem Eheregister: Mit Vermerk über Auflösung der letzten Ehe, nicht älter als 6 Monate.
Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde des früheren Ehegatten.
Angaben zu allen vorhergehenden Ehen: Dokument mit Vor-, Familien- und ggf. Geburtsname vorhergehende*r Partner*innen, Ort und Datum der Ehe(n) und der Auflösung(en) bzw. Sterbeort und -tag.
Ergänzende Dokumente zu allen vorgehenden Ehen: Wir empfehlen, vorhandene Dokumente einzureichen, aus denen sich die Daten sicher erkennen lassen (beispielsweise Familienstammbücher, Heiratsurkunden, Familienbuchabschriften älteren Datums, Sterbeurkunden, Scheidungsurteile).
 

Folgende Dokumente sind bei vorherigen Lebenspartnerschaften einzureichen:

beglaubigte Abschrift bzw. Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister: Mit Vermerk über Auflösung der Lebenspartnerschaften, nicht älter als 6 Monate.
rechtskräftige Aufhebungsurteil bzw. die Sterbeurkunde des/der früheren Lebenspartners/Lebenspartnerin.
Angaben zu allen vorhergehenden Lebenspartnerschaften: Dokument mit Vor-, Familien- und ggf. Geburtsname vorhergehende*r Partner*innen, Ort und Datum der Lebenspartnerschaft(en) und der Auflösung(en) bzw. Sterbeort und -tag.
Ergänzende Dokumente zu allen vorgehenden Lebenspartnerschaften: Wir empfehlen, vorhandene Dokumente einzureichen, aus denen sich die Daten sicher erkennen lassen (beispielsweise Familienstammbücher, Lebenspartnerschaftsurkunden und Familienbuchabschriften älteren Datums, Sterbeurkunden, Aufhebungsurteile).
Folgende Dokumente sind zu gemeinsamen Kindern einzureichen:

Geburtsurkunde(n) gemeinsamer Kinder mit Angaben beider Elternteile.
 

Folgende Gebühren werden für die Anmeldung der Ehe und der Trauung erhoben:

• In der Regel zwischen € 55,00 und € 120,00, abhängig von notwendigen rechtlichen Prüfungen.
• Bei einer Eheschließung außerhalb der regulären Öffnungszeiten (z. B. Samstags) fällt eine zusätzliche Gebühr i. H. v. 100,00 € an.

Bei Verwendung der BayernID können Sie Ihre Unterlagen vorab als Information an das Standesamt senden, der persönliche Termin zur Eheanmeldung entfällt dadurch aber nicht!

Login mit BayernID

Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich