Erlaubnis zur Plakatierung

Das Anbringen von Plakaten im öffentlichen Straßenraum für Veranstaltungen, Wahlen, etc. geht über den üblichen Gemeingebrauch des öffentlichen Raums hinaus und bedarf daher der Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis).

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Entwurf des Plakats (optional)

Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.

Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:

  • Für eine Plakatierungserlaubnis werden in der Regel 20 € erhoben.

Wichtige Hinweise: 

  • Die Plakate sind zwei Tage nach der Veranstaltung zu entfernen. 
  • Die Genehmigung der Plakatierung gilt für den Zeitraum von 14 Tage vor der Plakatierung bis zur Veranstaltung.
  • Die Stadt Geiselhöring verfügt über keine eigenen Plakatständer.
  • In den Ortsteilen, sowie an den historischen Straßenlampen, ist eine Plakatierung nicht erlaubt. 
  • Im Stadtbereich von Geiselhöring ist eine Plakatierung nur an den fünf großen Ortseingängen zulässig (1 Plakat pro Ortseingang!)
    • Landshuter Straße
    • Dingolfinger Straße
    • Regensburger Straße
    • Straubinger Straße
    • Hadersbacher Straße
  • Die Plakate / Plakattafeln dürfen weder reflektieren noch den Verkehr und die Fußgänger in irgendeiner Weise behindern. Sichtdreiecke an Kreuzungen und Straßeneinmündungen sind freizuhalten. 
  • Die Plakate /Plakattafeln müssen hinsichtlich Standfestigkeit und Konstruktion den statischen Beanspruchungen nach den einschlägigen Vorschriften, insbesondere der Windlast, genügen.  
  • Die Plakate / Plakattafeln sollen nach Möglichkeit mit Kabelbinder angebracht werden und dürfen in einer Maximalgröße von 1 qm aufgestellt werden. 
  • Die Plakate / Plakattafeln sind innerhalb zwei Tagen nach Frist wieder vollständig zu entfernen. 

Login mit BayernID

Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich