Beantragung auf Genehmigung eines „Gartenwasserzählers“

Besteht bei Ihnen aufgrund einer umfangreichen Gartenbewässerung ein erhöhter Frischwasserverbrauch so können die im Garten verbrauchten Wassermengen durch den Einbau eines geeichten Zwischenzählers ermäßigend geltend machen.

Hinweis:

Auch für Abzugszähler (Gartenzähler) gilt die 6-jährige Eichfrist. Das bedeutet, tritt ein Defekt außerhalb der Eichzeit auf muss im Einzelfall geprüft werden, ob der Verbrauch zu berücksichtigen ist.  Anders als der Hauptzähler, der nur vom Zweckverband zur Wasserversorgung Dillenberggruppe gewechselt werden darf, gehört ein Abzugszähler (Gartenzähler) nicht zur öffentlichen Anlage, sondern ist ein Teil der häuslich privaten Installation.

Prüfen Sie daher vorsorglich, ob Ihr Abzugszähler noch geeicht ist und lassen Sie ihn ggf. durch einen zugelassenen Installateur wechseln, so dass Ihnen im Fall einer abgelaufenen Eichzeit keine Nachteile bei der Gebührenabrechnung zum Jahresende entstehen.

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Installationsbeleg des durchführenden Installationsbetriebes

Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG

Login mit BayernID

Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich