Abbrennen eines Feuerwerkes der Klasse II

Über dieses Formular kann die Erlaubnis zum Abbrennen eines Feuerwerkes der Klasse II gemäß § 24 Abs. 1 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz beantragt werden.

Der Antrag muss mindestens zwei Wochen vor dem Ereignis bei der Gemeinde eingehen.

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Plan des Abbrennortes mit deutlich erkennbaren Abständen zu Straßen, Gebäuden und anderen Hindernissen (z.B. Bäumen)
  • Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers

Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG

Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:

  • Das Anzeigeverfahren ist kostenlos.
  • Gebühren für Ausnahmebewilligungen und Genehmigungen werden aufwandsbezogen berechnet.

Weitere Hinweise:

  • Es dürfen nur in Deutschland zugelassene pyrotechnische Gegenstände abgebrannt werden.