Antrag auf Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang

Grundstücke, die durch Leitungen einer öffentlichen Wasserversorgungseinrichtung erschlossen wurden, müssen in der Regel gemäß kommunaler Wasserabgabesatzung auch an diese Wasserversorgungseinrichtung angeschlossen werden und sie verwenden. Dies wird als Anschluss- und Benutzungszwang bezeichnet.

Die Intention des Anschluss- und Benutzungszwanges ist die Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser.

Wenn Sie auf Ihren Grundstück eine Eigengewinnungsanlage für Wasser errichtet haben, können Sie dafür unter bestimmten Voraussetzungen eine (Teil-)Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang beantragen.

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • bemaßter Lageplan

Bei Antragstellung als Mieter*in/Pächter*in:

  • Einverständniserklärung Grundstückseigentümer*innen

Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.

Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:

  • Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der kommunalen Gebührensatzung.

Weitere Hinweise:

  • Bitte beachten Sie die Vorgaben der kommunalen Wasserabgabesatzung.
  • Die Genehmigung/Abnahme einer Regenwassernutzungsanlage oder eines Brunnens ist separat zu beantragen.
  • Die Trennung der Rohrleitungen von Trinkwasser und Brauchwasser ist sicherzustellen. Weiterhin sind die getrennten Rohrleitungen der Wassersysteme durch farbliche Markierung und/oder Beschriftung kenntlich zu machen.