Antrag auf Zuschuss für Mehrweg-Windeln für Kleinkinder

Durch die Nutzung von Wegwerfwindeln entstehen den Eltern von Kleinkindern hohe monatliche Kosten und es werden große Mengen an Restmüll produziert.

Um dem entgegenzuwirken, bezuschusst die Gemeinde / der Landkreis die Nutzung von Mehrweg-Windeln.

Die Höhe des Zuschusses beträgt € 150,00 pro Kind (einmalig, je nach kommunaler Regelung).

Der Zuschuss kann beantragt werden für den Erwerb von Mehrweg-Windeln oder für einen Vertrag mit einem Windeldienst zur Reinigung von Mehrweg-Windeln (Windelwaschdienst).

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Kopie Geburtsurkunde des Kleinkindes
  • Kopie Originalquittung über den Kauf der Mehrwegwindeln oder Kopie Vertrag mit Windeldienst

Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.

Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:

  • Der Antrag ist kostenfrei.

Weitere Hinweise:

  • Antragsteller (und Kleinkind) müssen ihren Wohnsitz in der Gemeinde/im Landkreis haben, bei der/dem der Zuschuss beantragt wird.
  • Den Zuschuss können Kleinkinder von 0 - 3 Jahren erhalten (je nach kommunaler Regelung)
  • Der Zuschuss wird pro Kind nur einmal ausgezahlt.
  • Die Aufwendungen müssen anhand von Originalrechnungen nachgewiesen werden. Private Quittungen werden nicht anerkannt.