Antrag auf Zuschuss für Windeln bei Inkontinenz

Durch die Nutzung von Einwegwindeln entstehen Personen mit Inkontinenz hohe monatliche Kosten und es werden große Mengen an Restmüll produziert.

Um Haushalte mit pflegebedürftigen Personen mit Inkontinenz zu entlasten, gewährt die Gemeinde / der Landkreis einen Zuschuss zum Windelerwerb bzw. zur Windelentsorgung.

Höhe des Zuschusses: € 150,00 pro pflegebedürftige Person (einmalig, je nach kommunaler Regelung).

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Aktuelles ärztliches Attest zur Notwendigkeit der Verwendung von Windeln

Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.

Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:

  • Der Antrag ist kostenfrei.

Weitere Hinweise:

  • Die pflegebedürfte Person muss ihren Wohnsitz in der Gemeinde / im Landkreis haben, bei dem der Zuschuss beantragt wird.
  • Der Zuschuss wird pro pflegebedürftige Person nur einmal ausgezahlt.