Entwässerungsantrag

Grundstücke, die durch die Kanalisation der öffentlichen Entwässerungseinrichtung erschlossen wurden, sind an diese Entwässerungseinrichtung anzuschliessen.

Der sogenannte Grundstücksanschluss erfolgt durch die Verlegung einer Leitung vom öffentlichen Kanal bis zum Kontrollschacht. Über diesen Grundstücksanschluss werden die auf dem Grundstück befindlichen entsorgungsbedürftigen Flächen und Gebäude an die öffentliche Entwässerungseinrichtung angeschlossen.

Über dieses Formular beantragen Sie die Genehmigung zur Herstellung einer Grundstücksentwässerungsanlage (GEA) mit Grundstücksanschluss.

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Amtlicher Lageplan (Maßstab 1:1000)
  • Grundrisszeichnungen (Maßstab 1:1000)
  • Strangabwicklung (Maßstab 1:100)
  • Detailzeichnungen/Prospekte
  • Rohrnetzberechnung
  • Erläuterungsbericht
  • Gestattungsvertrag zur Verlegung von Kanälen unter öffentlichem Grund

Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.

Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:

  • Die Höhe der Gebühren richtet sich nach den kommunalen Satzungen.

Weitere Hinweise:

  • Informationen zu den technischen Voraussetzungen der Anschlussnahme für Ihr Grundstück und zu den für Sie entstehenden Kosten der Verlegung des Grundstücksanschlusses zur Entwässerung entnehmen Sie bitte der Entwässerungssatzung.
  • Die Kosten des Anschlusses sind durch den Grundstückseigentümer zu tragen.