Genehmigung eines „Gartenwasserzählers“

Besteht bei Ihnen aufgrund einer umfangreichen Gartenbewässerung ein Frischwasserverbrauch, der eine jährlichen Menge von 12 Kubikmeter übersteigt, so können Sie die darüber hinausgehenden Wassermengen durch den Einbau eines geeichten Zwischenzählers ermäßigend geltend machen.

Die Genehmigung gilt bis zum Ende der Eichzeit des Zählers (in der Regel 6 Jahre) und muss anschließend erneuert werden.

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Installationsbeleg des durchführenden Installationsbetriebes mit Einbaudatum, Zählernummer, Zählerstand bei Einbau und Eichdatum

Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG

Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:

  • 25,00 EUR
  • Sie erhalten von uns eine Rechnung

Weitere Hinweise:

  • Der Einbau und der Ausbau eines geeichten Zählers ist Aufgabe des Gebührenpflichtigen.
  • Der Einbau des Zählers ist von der Gemeinde abzunehmen
  • Für jeden Gartenwasserzähler wird in der Jahresabrechnung zusätzlich eine Grundgebühr von 2,50 EUR je Monat erhoben.
  • Vom Abwasserabzug ausgeschlossen ist eine Wassermenge von 12 m³/Jahr.
  • Schwimmbecken müssen aufgrund der veränderten Wassereigenschaften in den Kanal entleert werden und dürfen daher nicht über den Gartenwasserzähler befüllt werden.
  • Mobile Zähler werden nicht anerkannt.

Login mit BayernID

Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich