Abbrennen eines Feuerwerkes der Kategorie F2
Über dieses Formular kann die Erlaubnis zum Abbrennen eines Feuerwerkes der Kategorie F2 gemäß § 24 Abs. 1 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz beantragt werden.
Der Antrag muss mindestens zwei Wochen vor dem Ereignis bei der Gemeinde eingehen. Das Abbrennen muss bis spätestens 22.30 Uhr beendet sein.
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Plan des Abbrennortes mit deutlich erkennbaren Abständen zu Straßen, Gebäuden und anderen Hindernissen (z.B. Bäumen)
- Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers
Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
- Die Gebühren für ein Feuerwerk der Kategorie F2 betragen derzeit 40 EUR.
- Gebühren für Ausnahmebewilligungen und Genehmigungen werden aufwandsbezogen berechnet.
Weitere Hinweise:
- Es dürfen nur in Deutschland zugelassene pyrotechnische Gegenstände abgebrannt werden.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich