Verkehrswesen - vorübergehende Haltverbote

Mit diesem Online-Antrag kann ein zeitweise gültiges Haltverbot beantragt werden – z.B. in Falle eines Umzugs oder einer Baustellenbelieferung.

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Aussagekräftige Lageskizze zur besseren Verdeutlichung der geplanten Sperrung (Kennzeichnung der beanspruchten Parkplätze / Straßenfläche)
  • Zertifikat nach MV AS 99

Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.

Bitte beachten Sie, dass der Antrag mindestens 14 Werktage vor Beginn der Maßnahme bei uns eingereicht werden muss. Die Haltverbote müssen 72 Stunden vor Beginn der Maßnahme aufgestellt werden.

Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:

Die Gebühr beläuft sich auf 40,00 EUR. Ggf. wird zusätzlich ein Säumniszuschlag von 10,00 EUR bei verspäteter Antragstellung fällig.

Der Kostenbescheid wird Ihnen zusammen mit der Genehmigung zugesendet und ist zu Überweisung oder kann alternativ direkt im Rathaus bezahlt werden.

Weitere Hinweise:

Der Antragsteller ist selbst für Beschaffung, Aufstellung, Unterhalt und Wiederentfernen der Haltverbotszeichen zuständig.

Aus haftungstechnischen Gründen dürfen Beschilderungen nur von Inhabern eines Zertifikates nach MV AS 99 durchgeführt werden. Sollten Sie selbst nicht darüber verfügen ist eine geeignete Fachfirma zu beauftragen. Entstehende Kosten hat der Antragsteller zu tragen.

Login mit BayernID

Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich