Beantragung auf Genehmigung eines „Gartenwasserzählers“

Mit diesen Onlineantrag können Sie einen "Gartenwasserzähler" beantragen.

Besteht bei Ihnen aufgrund einer umfangreichen Gartenbewässerung ein Frischwasserverbrauch, so können Sie die Wassermengen, die nicht in die gemeindliche Kanalisation eingeleitet werden, durch den Einbau eines geeichten Zwischenzählers ermäßigend geltend machen.

Allgemeine Hinweise:

  • Der Wasserzähler ist vom Grundstückseigentümer auf eigene Kosten durch einen Installateur fest einzubauen.
  • Nach dem Einbau ist durch die Gemeinde eine Abnahme durchzuführen.
  • Der Wasserzähler muss geeicht sein. Bei Ablauf der Eichzeit von 6 Jahren ist der Wasserzähler durch den Grundstückseigentümer auf eigene Kosten durch einen neu geeichten Wasserzähler zu ersetzen. Der Austausch ist der Gemeinde anzuzeigen.
  • Über den Wasserzähler darf nur Wasser entnommen werden, das nicht der Kanalisation zugeleitet wird, so z. B. zur Gartenbewässerung oder auch in landwirtschaftlichen Betrieben für Nutztiere.
  • Die Entnahme von Wasser zum Waschen von Kraftfahrzeugen ist über diese Zählereinrichtung nicht gestattet.
  • Für das Be- und Nachfüllen von Pools* werden Wasser- und Abwassergebühren grundsätzlich in voller Höhe berechnet. Die Mengen sind, wie üblich, über den Hauswasserzähler zu messen.

    *Eine Minderung der Abwassergebühren ist in der Regel nicht möglich, da es sich bei Poolwasser um Wasser handelt, das durch häuslichen Gebrauch in seinen Eigenschaften verändert wird (z. B. durch Chlorzusatz, Algenschutzmittel, Seifenreste, Rückstände von Hautpartikeln usw.) und somit Schmutzwasser ist (siehe § 3 gemeindliche Entwässerungssatzung). Schmutzwasser muss vollständig der öffentlichen Abwasseranlage zugeführt werden. Eine Versickerung im Erdreich oder eine Verwendung des Wassers zur Gartenbewässerung ist unzulässig. Ausnahmetatbestände können vorgebracht werden.
    Sofern für die Gartenbewässerung sogenannte Unterzähler eingebaut worden sind, ist hierüber eine Poolbefüllung nicht zulässig.

Die Genehmigung gilt für 6 Jahre und muss anschließend erneuert werden.

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Installationsbeleg des durchführenden Installationsbetriebes

Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG

Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:

  • Es werden keine Gebühren erhoben.

Zusätzliche Informationen:

  • Satzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Hilgertshausen-Tandern: hier
  • Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Hilgertshausen-Tandern: hier

Login mit BayernID

Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich

Ohne Login fortfahren

Falls Sie kein Nutzerkonto besitzen, können Sie den Antrag ohne Anmeldung ausfüllen und abschicken.

Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
  • Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
  • Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
  • Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich