Abmeldung von der Hundesteuer

Mit diesem Online-Formular können Sie Ihren Hund abmelden. 

Die Abmeldung muss erfolgen, wenn ein Hund während des Kalenderjahres verkauft oder sonst abgeschafft oder eingeschläfert wurde oder er verendet oder entlaufen und nicht mehr zurückgekehrt ist.

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • ·         Nachweis zum Abmeldegrund bei Verendung oder Einschläferung bzw. bei Abgabe an einen neuen Halter (tierärztliche Bescheinigung, Kaufvertrag, etc.)
  • ·         Rückgabe der Hundesteuermarke

Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.

Rückerstattung der Hundesteuer:

Die Hundesteuer ist eine unteilbare Jahressteuer und daher stets in voller Höhe zu entrichten, auch wenn der Hund nicht während des ganzen Jahres gehalten wird. Dauert die Hundehaltung weniger als drei Monate, entfällt die Steuerpflicht.

Die Regelungen hierzu können Sie außerdem der kommunalen Hundesteuersatzung entnehmen.

Login mit BayernID

Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich