Anmeldung zur Hundesteuer

Mit diesem Onlineformular können Sie Ihren Hund anmelden. 

Die Anmelde-/Anzeigepflicht entsteht, wer im Gemeindegebiet einen über vier Monate alten Hund hält. Auch wer einen steuerpflichtigen Hund im Laufe des Jahres erwirbt, hat dies ohne Rücksicht darauf, ob die Hundesteuer für ihn bereits entrichtet ist oder nicht anzuzeigen.

Bitte geben Sie an, ob es sich um einen Kampfhund handelt oder ob Gründe für eine Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung geltend gemacht werden sollen (Nachweise bitte beilegen).

Folgende Hundesteuer wird erhoben:

Die Steuer beträgt für jeden Hund 35,00 € im Kalenderjahr.
Für Kampfhunde gilt der erhöhte Steuersatz in Höhe von 550,00 €. Hier gibt es auch abweichende Regelungen.

Die Regelungen zur jährlich anfallenden Hundesteuer und mögliche Ermäßigungen und Steuerbefreiungen können Sie außerdem der kommunalen Hundesteuersatzung entnehmen.

Zahlung der Hundesteuer:

Falls Sie die Hundesteuer mittels Lastschriftverfahren zahlen möchten, bitten wir darum, ein separates SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Dieses finden Sie ebenfalls auf unsere Homepage unter Formulardownload.

Login mit BayernID

Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich