Hund anmelden
Mit diesem Onlineformular können Sie Ihren Hund anmelden. Bitte geben Sie an, ob es sich um einen Kampfhund handelt oder ob Gründe für eine Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung geltend gemacht werden sollen.
Folgende Hundesteuer wird erhoben:
Der Betrag der Hundesteuer richtet sich danach, ob der Hund als erster, zweiter oder dritter (oder weiterer) Hund in Ihrem Haushalt angemeldet wird. Für Kampfhunde gelten andere Regelungen.
§ 5 Steuermaßstab und Steuersatz
Jährlich anfallende Hundesteuer:
- für den ersten Hund: 25,00 €
- für den zweiten Hund: 30,00 €
- für jeden weiteren Hund: 30,00 €
für Kampfhunde i.S. des § 5 a:
- für den ersten Kampfhund: 250,00 €
- für den zweiten Kampfhund: 250,00 €
- für jeden weiteren Kampfhund: 250,00 €
Hunde, für die eine Steuerbefreiung nach § 2 gewährt wird, sind bei der Berechnung der Anzahl der Hunde nicht anzusetzen.
Die Regelungen zur jährlich anfallenden Hundesteuer und mögliche Ermäßigungen und Steuerbefreiungen können Sie außerdem der kommunalen Hundesteuersatzung entnehmen.
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Nachweis Steuerermäßigung bzw. Steuerbefreiung (optional)
- Sonstige Dokumente (optional)
Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG
Zahlung der Hundesteuer:
Sie können im Antrag angeben, dass Sie die Hundesteuer per SEPA-Lastschriftmandat zahlen möchten.
Erteilen Sie das SEPA-Lastschriftmandat bitte separat nach der Anmeldung des Hundes.