Abbrennen eines Feuerwerkes der Klasse II

Mit diesem Online-Formular kann die Erlaubnis zum Abbrennen eines Feuerwerkes der Klasse II gemäß § 24 Abs. 1 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz beantragt werden.


Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Plan des Abbrennortes mit deutlich erkennbaren Abständen zu Straßen, Gebäuden und anderen Hindernissen (z.B. Bäumen)
  • Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers

Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG


Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:

Die Gebühren werden gemäß dem Verwaltungsaufwand berechnet.


Weitere Hinweise:

  • Der Antrag muss mindestens zwei Wochen vor dem Ereignis bei der Gemeinde eingehen.
  • Es dürfen nur in Deutschland zugelassene pyrotechnische Gegenstände abgebrannt werden.

Bei Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen Frau Eber (09221/940-301) und Frau Partheimüller (09221/940-300) gerne zur Verfügung.

Login mit BayernID

Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich