Erlaubnis einer Sondernutzung von Straßen
Werden öffentliche Flächen (Verkehrs- oder Grünflächen) über den allgemein üblichen Gemeingebrauch (Gehen, Fahren, Parken) hinaus genutzt, handelt es sich um Sondernutzungen, für die eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich ist.
Mit diesem Online-Formular kann eine Sondernutzung öffentlicher Straßen beantragt werden, z.B. für das Aufstellen von Infoständen, den Aufbau eines Gerüsts / Containers bei Baumaßnahmen oder für Außenbestuhlungen.
Folgende Gebühren werden erhoben:
Die erhobenen Gebühren entnehmen Sie bitte der Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Kulmbach, inkl. dem zugehörigen Gebührenverzeichnis sowie dem kommunalen Kostenverzeichnis.
Weitere Hinweise:
- Der Antrag ist in der Regel min. eine Woche vor Beginn der Sondernutzung zu stellen. Abweichend davon gilt bei Veranstaltungen, dass der Antrag min. 4 Wochen im Voraus zu stellen ist.
- Die Sondernutzungserlaubnis muss vor Nutzungsbeginn erteilt sein. Eine nicht genehmigte Sondernutzung kann mit Bußgeld geahndet werden.
Bei weiteren Fragen steht Ihnen unser Mitarbeiter Herr Lange (09221/940-335) gerne zur Verfügung.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich