Erlaubnis einer Sondernutzung von Straßen

Werden öffentliche Flächen (Verkehrs- oder Grünflächen) über den allgemein üblichen Gemeingebrauch (Gehen, Fahren, Parken) hinaus genutzt, handelt es sich um Sondernutzungen, für die eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich ist.

Mit diesem Online-Formular kann eine Sondernutzung öffentlicher Straßen beantragt werden, z.B. für das Aufstellen von Infoständen, den Aufbau eines Gerüsts / Containers bei Baumaßnahmen oder für Außenbestuhlungen.


Folgende Gebühren werden erhoben:

Die erhobenen Gebühren entnehmen Sie bitte der Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Kulmbach, inkl. dem zugehörigen Gebührenverzeichnis sowie dem kommunalen Kostenverzeichnis.


Weitere Hinweise:

  • Der Antrag ist in der Regel min. eine Woche vor Beginn der Sondernutzung zu stellen. Abweichend davon gilt bei Veranstaltungen, dass der Antrag min. 4 Wochen im Voraus zu stellen ist. 
  • Die Sondernutzungserlaubnis muss vor Nutzungsbeginn erteilt sein. Eine nicht genehmigte Sondernutzung kann mit Bußgeld geahndet werden.

Bei weiteren Fragen steht Ihnen unser Mitarbeiter Herr Lange (09221/940-335) gerne zur Verfügung.

Login mit BayernID

Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich