Herzlich willkommen im Landkreis Augsburg!

Das Bürgerservice-Portal

Im Rahmen des Bürgerservice-Portals des Landkreises Augsburg haben Sie die Möglichkeit Ihr Wunschkennzeichen für Ihr Fahrzeug zu reservieren.

Für die internetbasierte Zulassung von Kraftfahrzeugen und Anhängern ist zwingend eine Registrierung der Bayern ID auf Basis des Personalausweises, bzw. eines elektronischen Aufenthaltstitels erforderlich. Eine „einfache“ Registrierung mit Benutzername und Passwort ist nicht ausreichend.

Für die internetbasierte Außerbetriebsetzung wird eine Registrierung nicht vorausgesetzt.

Für eine persönliche Vorsprache im Zusammenhang mit den zulassungsrechtlichen Angelegenheiten Ihres Kraftfahrzeuges in der Zulassungsbehörde in Gersthofen, bzw. in der Zweiggeschäftsstelle der Zulassungsbehörde in Schwabmünchen ist zwingend vorher ein Termin online zu vereinbaren.

Die Fahrerlaubnisbehörde in Gersthofen bietet Ihnen ebenfalls die Möglichkeit der persönlichen Terminvereinbarung im Rahmen von Führerscheinneuerteilungen an.

Seit dem 1. September 2023 ist die i-Kfz Stufe 4 in Kraft getreten. Hier wird die i-Kfz vollständig automatisiert und vereinfacht. Zudem werden die Gebühren für alle Zulassungsvorgänge gesenkt. Erstmals können auch juristische Personen die internetbasierte Fahrzeugzulassung nutzen.

Die Identifizierungsmöglichkeiten für natürliche Personen werden erweitert. Bürgerinnen und Bürger können sich nun auch mit der BundID ausweisen. Juristische Personen können sich über das Unternehmenskonto mit ELSTER-Zertifikat identifizieren. Für die Außerbetriebssetzung entfällt die Identifizierung.

Fahrzeuge können unmittelbar nach der digitalen Zulassung am Straßenverkehr teilnehmen. Als Nachweis dient der vorläufige Zulassungsnachweis, der am Ende des Zulassungsprozesses als PDF bereitgestellt wird. Neu ist auch die Tageszulassung sowie die Beantragung von Elektro-, Saison- und Oldtimerkennzeichen (H).

Ab dem 1. September 2023 können sich juristische Personen mit mehr als 500 Zulassungsvorgängen pro Jahr (z.B. Autohäuser, Versicherungen, Automobilclubs, Zulassungsdienstleister) für die Nutzung der Großkundenschnittstelle (GKS) beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) registrieren. Über diese können Unternehmen Zulassungen auf sich selbst und andere Personen auch in großer Zahl abwickeln.

Bei bestimmten Kennzeichenarten, wie u.a. Wechsel-, Ausfuhr- und Kurzzeitkennzeichen, sowie roten Händler- und Oldtimerkennzeichen ist eine internetbasierte Zulassung leider nicht möglich; gleiches gilt für sog. einzelgenehmigte Fahrzeuge.

Weitere Informationen und eine Anleitung finden Sie hier.

Sofern Sie Fragen zu den einzelnen internetbasierten Zulassungsvorgängen haben sollten, so wenden Sie sich gerne per E-Mail: Kfz-zulassung@LRA-a.bayern.de an uns.

Wir würden uns freuen, Ihnen bei den internetbasierten Fahrzeug-Zulassungsvorgängen weiterhelfen zu können.


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