Genehmigung für eine Anlage zum Umgang mit Jauche, Gülle und Silagesickersaft

Über dieses Onlineformular können Sie eine Anlage zum Umgang mit Jauche, Gülle, Silagesickersaft (JGS-Anlage) melden. Diese zählen zu den wassergefährdenden Stoffen, die eine erhebliche schädliche Belastung von Grund- und Oberflächengewässer hervorrufen können. JGS-Anlagen in Überschwemmungsgebieten und in weiteren Risikogebieten unterliegen daher besonderen Regelungen.

Eine prüfpflichtige Anlage müssen Sie dem Landratsamt mindestens sechs Wochen im Voraus anzeigen.

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Für die Anzeige der Anlage werden keine Dokumente benötigt.

Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:

  • Für die Anzeige der Anlage werden keine Gebühren erhoben.

Weitere Hinweise:

Die Kosten für die Prüfung der Anlage durch einen den Sachverständigen sind vom Anlagenbetreiber selbst zu tragen.