Genehmigung und Zulassung eines Motorbootes

  • Genehmigung / Zulassung eines Motorbootes / Elektromotorbootes / Mitfahrzeuges
  • Gästegenehmigung zum Befahren des Staffelsees mit einem Elektromotorboot
  • Registrierung eines Segelboots mit Hilfsmotor (bis max. 4 KW)

Da im Landkreis Garmisch-Partenkirchen kein Gewässer allgemein zur Schifffahrt zugelassen ist, dürfen Boote bzw. Wasserfahrzeuge mit eigenem Antrieb nur mit einer schifffahrtsrechtlichen Genehmigung des Landratsamtes eingesetzt werden.

Genehmigungen für Elektromotorboote werden nur am Staffelsee beschränkt erteilt (Motorleistung max. 1,0 kW).

Sportmotorboote sind im Landkreis Garmisch-Partenkirchen nicht genehmigungsfähig.

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Foto des Bootes (Seitenansicht)
  • Konformitätserklärung (erforderlich für Sportfahrzeuge, die nach dem 16.06.1998 in den Ländern der EG in den Verkehr gebracht wurden)
  • TÜV-Prüfbericht (falls vorhanden)

Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.

Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:

Die Antragstellung ist gebührenpflichtig. Die Gebühr bemisst sich nach den zugrundeliegenden Antragsdaten (€ 50,00 - € 300,00) gemäß Satzung.

Weitere Hinweise:

Das Wasserfahrzeug muss den geltenden Bestimmungen der Bayerischen Schifffahrtsverordnung (BaySchiffV) entsprechen.
Ggf. kommt eine privatrechtliche Bewilligung des Gewässereigentümers hinzu.
Für den Staffelsee ist dies die Bayerische Schlösser- und Seenverwaltung. Das jährliche Nutzungsentgelt, das an den Eigentümer zu entrichten ist, ist unter anderem abhängig von Art/Leistung des Motors.