Sonntagsfahrverbot

Mit diesem Onlineformular kann eine Ausnahmegenehmigung vom LKW-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen (und bestimmten Zeiten z.B. Hauptreisezeiten) beantragt werden.

Das Verbot gilt für LKW mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 Tonnen an Sonn- und Feiertagen zwischen 0:00 und 22:00 Uhr.

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Fracht- bzw. Begleitpapiere
  • Bescheinigung über die Unmöglichkeit der fristgerechten Schienenbeförderung
  • Kraftfahrzeug- und Anhängerschein (oder beglaubigte Abschrift oder Ablichtung)
  • Nachweis über die Dringlichkeit der Beförderung (Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer)
  • ggf. Nachweis über die Abfertigungszeiten der Grenzzollstelle für Ladungen auf Lastkraftwagen

Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.

Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:

  • Der Gebührenrahmen erstreckt sich von € 10,20 bis € 767,00.
  • Die Mitteilung der Gebühr für den gestellten Antrag erfolgt nach der Antragsprüfung.