Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen nach § 45 StVO
Mit diesem Online-Antrag kann eine verkehrsrechtliche Anordnung / Sondernutzungserlaubnis zur Durchführung nachstehend näher bezeichneter Maßnahmen beantragt werden:
* Gehwegsperrung
* Gehweg- und Fahrbahnrandsperrung (Restfahrbahnbreite >5,50 m)
* Halbseitige Sperrung (Restfahrbahnbreite >2,95 m)
* Gehweg- und Halbseitige Sperrung (Restfahrbahnbreite >2,95 m)
* Vollsperrung
* Halte- und Parkverbot
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Lageplan mit eingezeichneter Baustelle
- Lageplan mit Einzeichnung der beantragten Verkehrsabsicherung
- Regelplan RSA / Beschilderungsplan
- Unterschrift des Antragstellers Schulungsnachweis des Verantwortlichen
Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
Betrag gestaffelt nach Dauer der Sperrung:
- Bis zu 1 Tag: € 30,00
- Bis zu 3 Tagen: € 60,00
- Bis zu 1 Woche: € 90,00
- Bis zu 1 Monat: € 130,00
- Jeder weitere angefangene Monat: € 60,00
Die Zahlung kann nach einer ersten Antragsprüfung per Überweisung oder per SEPA-Lastschriftmandat erfolgen.
Weitere Hinweise:
Beachten Sie bitte, dass der Antrag mindestens eine Woche vor der geplanten Maßnahme im Rathaus der Gemeinde Mainaschaff eingeht. Wir weißen darauf hin, dass durch nicht Einhaltung der Frist, Mehrkosten entstehen!
Der Antragsteller ist selbst für Beschaffung, Aufstellung, Unterhalt und Wiederentfernen der Haltverbotszeichen zuständig.
Bei Baustellenbelieferung: Bitte Nummer der Jahresgenehmigung für Baustellenbelieferungen angeben (falls vorhanden).
Hinweise zur Antragstellung mit Mein Unternehmenskonto
- Daten aus Mein Unternehmenskonto werden automatisch in den Antrag übernommen
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich
Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
- Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
- Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
- Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich