Zuschuss für den Einbau einer privaten Anlage zur Nutzung von Regenwasser

Durch das Sammeln von Regenwasser und dessen Nutzung für Brauchzwecke und zur Gartenbewässerung wird Trinkwasser gespart. Außerdem führt der durch die Sammelbecken geschaffene Rückhalteraum zu einer Entlastung der Kanalisation bei starken Regenfällen.

 

Der Markt Mantel fördert daher den Bau von Regenwassersammelanlagen nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen. Die Förderung erfolgt im Rahmen der jeweils zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

 

Förderfähige Anlagen:

Gefördert werden ortsfest errichtete Regenwassersammelanlagen (Zisternen). Zu den förderfähigen Kosten gehören auch notwendig angefallene Nebenkosten wie Einbaukosten, Verrohrung, Pumpe etc.

Voraussetzung für eine Förderung ist, dass der Sammelbehälter ein Fassungsvermögen von mindestens 4 cbm hat. Weitere Voraussetzung für eine Förderung ist, dass keine Verunreinigung der Frischwasserversorgungsanlage zu befürchten ist; insbesondere darf zwischen den beiden Anlagen keine Verbindung bestehen.

 

Förderbeträge:

Der Zuschuss der Gemeinde beträgt 20% der tatsächlich angefallenen Kosten. Der Höchstbetrag der Förderung ist auf 800 € je Grundstück begrenzt.

 

 

Ablauf:

Die Bewilligung des Zuschusses erfolgt nach folgendem Verfahren:

Der Antrag auf Förderung mit einer kurzen Beschreibung der geplanten Anlage, möglichst unter Beifügung von Planskizzen, muss schriftlich bei der Gemeinde gestellt werden, bevor mit dem Bau der Anlage begonnen wird.

Soweit das gesammelte Regenwasser auch für andere Zwecke als zur Gertenbewässerung benutzt werden soll, ist gleichzeitig ein Antrag auf teilweise Befreiung von Anschluss- und Benutzungszwang zu stellen.

 

Vor Inbetriebnahme ist die Anlage zur Überprüfung und Abnahme der Gemeinde anzuzeigen. Der Antrag auf Abnahme ist so rechtzeitig zu stellen, dass der Sammelbehälter, die Rohrleitungen und die weiteren Bestandteile der Anlage noch frei zugänglich auf ihre Größe und Funktionsfähigkeit überprüfbar sind.

 

Der Zuschuss wird nach der Abnahme der Anlage ausgezahlt.

 

 

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Angebot eines Fachbetriebs mit Kostenzusammenstellung
  • Planskizze / Grundriss des Grundstücks mit Darstellung der Regenwassernutzungsanlage

Bei Nutzung des Regenwassers zur Gartenbewässerung:

  • Beschreibung (und Zeichnung) der Anlage mit Angaben über Art und Größe der Speicherung, Druckerzeugung sowie Sicherungs- und Messeinrichtungen

Bei Nutzung des Regenwassers zur Gartenbewässerung und Brauchwassernutzung im Wohngebäude:

  • Beschreibung (und Zeichnung) der Anlage mit Angaben über Art und Größe der Speicherung, Druckerzeugung sowie Sicherungs- und Messeinrichtungen und Darstellung der Trennung der Wasserleitungssysteme für Trinkwasser und Brauchwasser

Bei Antragstellung als Mieter*in/Pächter*in:

  • Einverständniserklärung Grundstückseigentümer*innen

Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.

 

Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:

Der Antrag ist kostenfrei.

 

Weitere Hinweise:

  • Die Antragstellung muss VOR Baubeginn bzw. VOR Bauabschluss erfolgen.
  • Das Leitungsnetz der Regenwassernutzungsanlage ist vom Netz der Trinkwasserversorgung strikt zu trennen. Die Brauchwasserleitungen sind deutlich zu kennzeichnen und haben sich farblich zu unterscheiden.
  • Zur Vermeidung von Verwechslungen sind außerdem alle Entnahmestellen, die mit Regenwasser gespeist werden, mit den Worten "Kein Trinkwasser" oder bildlich zu kennzeichnen. Im Wasseranschlussraum ist außerdem ein Hinweis auf die Regenwassernutzungsanlage anzubringen.
  • Eine (Teil-)Befreiung von Anschlusszwang an die kommunale Wasserversorgung ist separat zu beantragen.

Login mit BayernID

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Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich