Brauchtumsfeuer

Mit diesem Onlineformular kann ein Traditions- bzw. Brauchtumsfeuer (z.B. ein Oster-, Sonnwend- oder St. Martinsfeuer) gemeldet werden.
Die Meldung muss spätestens eine Woche vor der Durchführung erfolgen.

Für die Antragstellung sind folgende Daten anzugeben:

  • Name, Anschrift, mobile Telefonnummer des Verantwortlichen
  • genaue Angabe zur Örtlichkeit des Feuers (Flurnummer/Gemarkung)
  • Datum, und genauer Zeitraum der Verbrennung

Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:

  • Die Verwaltung übermittelt die Daten an das VuFIS Portal (https://www.vufis.de)
  • für die Meldung werden keine Gebühren erhoben.

Weitere Hinweise:

  • Das Entfachen von offenem Feuer in der freien Natur birgt Risiken.
  • Beachten Sie bitte unbedingt die Verordnung über die Verhütung von Bränden (VVB) vom 29. April 1981
  • Merkblatt
  • Bei offizieller Warnung einer Waldbrandgefahr ist das Durchführen von Brauchtumsfeuern untersagt.

Login mit BayernID

Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich