Brauchtumsfeuer
Mit diesem Onlineformular kann ein Traditions- bzw. Brauchtumsfeuer (z.B. ein Oster-, Sonnwend- oder St. Martinsfeuer) gemeldet werden.
Die Meldung muss spätestens eine Woche vor der Durchführung erfolgen.
Für die Antragstellung sind folgende Daten anzugeben:
- Name, Anschrift, mobile Telefonnummer des Verantwortlichen
- genaue Angabe zur Örtlichkeit des Feuers (Flurnummer/Gemarkung)
- Datum, und genauer Zeitraum der Verbrennung
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
- Die Verwaltung übermittelt die Daten an das VuFIS Portal (https://www.vufis.de)
- für die Meldung werden keine Gebühren erhoben.
Weitere Hinweise:
- Das Entfachen von offenem Feuer in der freien Natur birgt Risiken.
- Beachten Sie bitte unbedingt die Verordnung über die Verhütung von Bränden (VVB) vom 29. April 1981
- Merkblatt
- Bei offizieller Warnung einer Waldbrandgefahr ist das Durchführen von Brauchtumsfeuern untersagt.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich