Anmeldung zur Eheschließung
Mit diesem Online-Antrag können Sie eine Eheschließung anmelden. Die Anmeldung zur Eheschließung kann frühestens sechs Monate vor dem geplanten Termin erfolgen. Die Anmeldung ist sechs Monate gültig.
Das Antragsformular ist von beiden Eheschließenden separat auszufüllen und abzusenden.
Für die Antragstellung benötigen Sie (i.d.R.) folgende Dokumente:
Folgende Dokumente sind stets einzureichen:
- Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder Reisepasses (bei ausländischen Eheschließenden kann dies eine durch eine deutsche Auslandsvertretung oder durch einen Notar beglaubigte Kopie sein).
- Abschrift aus dem Geburtenregister: Nicht zu verwechseln mit einer Geburtsurkunde! Nicht älter als 6 Monate.
- Erweiterte Meldebescheinigung: Ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung, erhältlich bei der Einwohnermeldestelle des Hauptwohnsitzes. Eine Anmeldebestätigung genügt nicht! Nicht älter als 3 Monate (erhältlich im jeweiligen Geburtsstandesamt).
- Im Falle einer Einbürgerung: Einbürgerungsurkunde (ggf. zusätzlich Namensänderungsurkunden, alte Nationalpässe).
Folgende Dokumente sind bei vorherigen Ehen einzureichen:
- beglaubigte Abschrift bzw. Ausdruck aus dem Eheregister: Mit Vermerk über Auflösung der letzten Ehe, nicht älter als 6 Monate.
- Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde des früheren Ehegatten.
- Angaben zu allen vorhergehenden Ehen: Dokument mit Vor-, Familien- und ggf. Geburtsname vorhergehende*r Partner*innen, Ort und Datum der Ehe(n) und der Auflösung(en) bzw. Sterbeort und -tag.
- Ergänzende Dokumente zu allen vorgehenden Ehen: Wir empfehlen, vorhandene Dokumente einzureichen, aus denen sich die Daten sicher erkennen lassen (beispielsweise Familienstammbücher, Heiratsurkunden, Familienbuchabschriften älteren Datums, Sterbeurkunden, Scheidungsurteile).
Folgende Dokumente sind bei vorherigen Lebenspartnerschaften einzureichen:
- beglaubigte Abschrift bzw. Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister: Mit Vermerk über Auflösung der Lebenspartnerschaften, nicht älter als 6 Monate.
- rechtskräftige Aufhebungsurteil bzw. die Sterbeurkunde des/der früheren Lebenspartners/Lebenspartnerin.
- Angaben zu allen vorhergehenden Lebenspartnerschaften: Dokument mit Vor-, Familien- und ggf. Geburtsname vorhergehende*r Partner*innen, Ort und Datum der Lebenspartnerschaft(en) und der Auflösung(en) bzw. Sterbeort und -tag.
- Ergänzende Dokumente zu allen vorgehenden Lebenspartnerschaften: Wir empfehlen, vorhandene Dokumente einzureichen, aus denen sich die Daten sicher erkennen lassen (beispielsweise Familienstammbücher, Lebenspartnerschaftsurkunden und Familienbuchabschriften älteren Datums, Sterbeurkunden, Aufhebungsurteile).
Folgende Dokumente sind zu gemeinsamen Kindern einzureichen:
- Geburtsurkunde(n) gemeinsamer Kinder: Neu ausgestellte Urkunde(n), erhältlich beim Geburtsstandesamt, mit Angabe beider Elternteile.
Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
• In der Regel zwischen 55,00 € und 150,00 € abhängig von notwendigen rechtlichen Prüfungen.
• Die Zahlung kann nach Überprüfung und Rechnungsstellung per Überweisung oder per SEPA-Lastschriftmandat erfolgen.
In folgenden Fällen wird dringend empfohlen, vor der Anmeldung zur Eheschließung die persönliche Erstberatung des Standesamtes zu nutzen, um zu klären, ob weitere Nachweisdokumente notwendig sind.
Falls eine*r der Eheschließenden
- eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt,
- nicht im Bundesgebiet geboren wurde oder adoptiert wurde,
- vorherige Ehen/Lebenspartnerschaften im Ausland geschlossen hatte oder Ehen/Lebenspartnerschaften im Ausland geschieden wurden,
- gemeinsame Kinder im Ausland geboren wurden.
Weitere Hinweise:
- bei einer Online-Anmeldung der Eheschließung kann keine Terminreservierung und Terminvergabe erfolgen
(Erst nach Prüfung der Unterlagen und persönlicher Rücksprache möglich). - bitte stets Kontaktdaten angeben (Telefon und E-Mail), um kurzfristige Absprachen zu ermöglichen.
- bei ausländischen Urkunden kann es nötig sein, dass eine Apostille oder Legalisation angebracht sein muss.
- sämtliche ausländische Urkunden sind mit einer vollständigen Übersetzung in der deutschen Sprache vorzulegen
(die Übersetzung ist von einem in der Bundesrepublik Deutschland öffentlich bestellten und allgemein vereidigten Übersetzer auszustellen).
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich
Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
- Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
- Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
- Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich