Anmeldung eines sog. „Gartenwasserzählers“
Werden insbesondere zur Gartenbewässerung Wassermengen nachweislich auf dem Grundstück verbraucht oder zurückgehalten, können diese bei der Abwassergebühr mindernd berücksichtigt werden.
Der Nachweis der verbrauchten und zurückgehaltenen Wassermengen obliegt dem Gebührenpflichtigen und ist durch geeichte (Zwischen-)Zähler zu führen; die Zwischenzähler können vom Grundstücksnutzer selbst beschafft werden
Um die einwandfreie Messung zu gewährleisten, erfolgt nach dem Einbau eine Installationskontrolle und die Zwischenzähler werden wie die Hauptzähler unter Plombenverschluss genommen; die Kosten dafür sind vom Gebührenpflichtigen zu tragen und betragen derzeit (Stand 01.01.2023) in der Regel 21,50 € (≙ ½ Stunde Personalaufwand).
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich