Anmeldung eines sog. „Gartenwasserzählers“

Werden insbesondere zur Gartenbewässerung Wassermengen nachweislich auf dem Grundstück verbraucht oder zurückgehalten, können diese bei der Abwassergebühr mindernd berücksichtigt werden.

Der Nachweis der verbrauchten und zurückgehaltenen Wassermengen obliegt dem Gebührenpflichtigen und ist durch geeichte (Zwischen-)Zähler zu führen; die Zwischenzähler können vom Grundstücksnutzer selbst beschafft werden

Um die einwandfreie Messung zu gewährleisten, erfolgt nach dem Einbau eine Installationskontrolle und die Zwischenzähler werden wie die Hauptzähler unter Plombenverschluss genommen; die Kosten dafür sind vom Gebührenpflichtigen zu tragen und betragen derzeit (Stand 01.01.2023) in der Regel 21,50 € (≙ ½ Stunde Personalaufwand).

Login mit BayernID

Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich