Erstattung Schülerbeförderung

Antrag auf Einsatz eines privaten Kfz zur Schülerbeförderung

Die Schülerbeförderung in Bayern ist gesetzlich geregelt.

Anspruch auf Beförderung der Grundschüler*innen mit gewöhnlichen Aufenthalt in Neuburg a.Inn zur Grundschule Neuburg a.Inn besteht unter folgenden Voraussetzungen

·         Die Schüler*innen haben einen Schulweg von mehr als zwei Kilometern.

·         Die Schüler*innen haben einen Schulweg von weniger als zwei Kilometern, der Schulweg wurde aber als besonders gefährlich anerkannt.

Grundsätzlich wird die Beförderung mit Hilfe eines Busunternehmens durchgeführt. Ein Fahrausweis hierfür ist nicht erforderlich

Über dieses Formular können Sie die Beförderung durch ein privates Kfz und die daraus resultierende Kostenerstattung beantragen.

Voraussetzungen für die private Beförderung

·         Die Beförderung durch ein Verkehrsunternehmen ist nicht gegeben

·         Die Beförderung durch ein Verkehrsunternehmen ist aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Bei andauernder Behinderung: Kopie Behindertenausweis oder ärztliches Attest

Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.

Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:

  • Es werden keine Gebühren erhoben.

Weitere Hinweise:

Login mit BayernID

Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich

Ohne Login fortfahren

Falls Sie kein Nutzerkonto besitzen, können Sie den Antrag ohne Anmeldung ausfüllen und abschicken.

Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
  • Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
  • Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
  • Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich