Errichtung von Grabmälern
Die Errichtung und wesentliche Änderung von Grabmälern bedarf der Erlaubnis der Gemeinde.
Über dieses Formular können Sie diese Genehmigung beantragen.
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente bzw. müssen folgende Angaben gemacht werden:
- eine Zeichnung des Grabmalentwurfs einschl. Grundriss und Seitenansicht im Maßstab 1:10
- Angabe des Werkstoffs, seiner Farbe und Bearbeitung
- Angabe über die Schriftverteilung
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
- Die Gebühr für die Erteilung einer Erlaubnis zum Aufstellen von Grabdenkmälern und Einfassungen beträgt 4% der Kosten des Grabdenkmals.
Weitere Hinweise:
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Jedes Grabmal muss entsprechend seiner Größe dauerhaft gegründet werden. Der Antragsteller hat das Grabmal in einem ordnungsgemäßen, verkehrssicheren Zustand zu erhalten. Er ist für Schäden verantwortlich, die durch Nichtbeachtung dieser Verpflichtung entstehen.
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Nach Ablauf des Grabnutzungsrechts ist der Grabnutzungsberechtigte verpflichtet, das Grabmal einschließlich Einfassung und Fundamente zu entfernen. Weiter muss die vollständige Bepflanzung entfernt und die Grabstätte ebenerdig gemacht werden.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich